Bodenmarkierung
Parkplatzmarkierungen
Gut organisierte Parkflächen sind auf Betriebsgeländen und in Parkhäusern keine Selbstverständlichkeit. Ohne klare Kennzeichnung entstehen blockierte Zufahrten, zweckfremd genutzte Stellflächen und Konflikte zwischen Mitarbeitenden, Lieferanten und Besuchern.
Was eine geplante Parkplatzmarkierung bringt
Eindeutig markierte Fahrbahnen, Ladezonen und Stellflächen senken das Unfallrisiko auf dem Gelände, und helle, gut sichtbare Markierungsfarben bleiben auch bei Dämmerung und schlechtem Wetter erkennbar. Nummerierungen, Beschriftungen und Piktogramme helfen Besuchern und Mitarbeitenden, sich zurechtzufinden, auf offenen Betriebsflächen wie in mehrstöckigen Parkhäusern.
Reservierte Bereiche für Lieferanten, Besucher, Mitarbeitende oder bestimmte Fahrzeugtypen lassen sich klar abgrenzen, was verhindert, dass Stellflächen zweckfremd belegt werden. Auf Basis Ihrer Grundstücks- und Bausituation entsteht ein Markierungskonzept, das die vorhandene Fläche ausnutzt, statt sie einem Standardraster zu unterwerfen.
Vorgaben und Mindestmaße
Für Parkplatzmarkierungen gelten je nach Art der Fläche unterschiedliche Vorschriften. In Deutschland bilden die Straßenverkehrsordnung und einschlägige Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Grundlage, für Straßenmarkierungen zusätzlich die Richtlinien für Straßenmarkierungen und die zugehörigen technischen Vertragsbedingungen. Regelungen für Innen- und Außenbereiche unterscheiden sich und werden teils auf Landesebene festgelegt; Österreich und die Schweiz haben dafür eigene Regelwerke.
Für private Stellflächen gilt in Deutschland ein Mindestmaß von 230 Zentimetern Breite und fünf Metern Länge. Angesichts der zunehmenden Fahrzeuggrößen werden diese Werte in der Praxis häufig um mindestens 20 Zentimeter in der Breite und einen halben Meter in der Länge erweitert, was sich später kaum noch nachholen lässt.
Besondere Stellplatzkategorien
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Behindertenparkplätze
Mindestens 3,5 mal sechs Meter und barrierefrei angelegt. Neben der Bodenmarkierung schreibt die StVO ein entsprechendes Verkehrszeichen vor.
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Eltern-Kind-Parkplätze
In der StVO nicht gesondert geregelt. Auf privatem Gelände lassen sie sich einrichten, müssen dann aber über die eigene Hausordnung ausgewiesen werden.
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Ladeparkplätze für Elektrofahrzeuge
Werden zunehmend erwartet und lassen sich mit Bodenmarkierung und Piktogramm eindeutig kennzeichnen, auch bevor die Ladepunkte stehen.
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Fahrradstellplätze
Brauchen abgestimmte Breiten- und Abstandsmarkierungen, damit sie von den Pkw-Stellflächen klar getrennt bleiben.
Verfahren und Materialien
Welches Verfahren infrage kommt, entscheidet der Untergrund, die erwartete Belastung und der Einsatzbereich. Für gewerbliche Parkflächen stehen unter anderem Spritzverfahren, Schablonentechnik, Ziehschuhmethode, Aufklebetechnik und Verstreichsysteme zur Verfügung, ergänzt um Markierungsknöpfe, Folien sowie Kalt- und Heißplastik.
Heißplastikmarkierungen gelten als besonders robust und eignen sich für stark frequentierte Flächen, während Folienmarkierungen weniger widerstandsfähig und damit eher für Bereiche mit geringem Fahrzeugaufkommen geeignet sind. Bei der Farbwahl bestehen weitgehend keine normativen Einschränkungen, sodass sich auf privatem Gelände auch firmenspezifische Farben einsetzen lassen.
Ergänzend tragen weitere Elemente zur Verkehrsführung bei: Bodenschwellen zur Geschwindigkeitsdrosselung, Absperrpoller für reservierte Stellflächen und Beleuchtungselemente wie Katzenaugen für schlechte Sichtverhältnisse.
Umsetzung durch Rejuva
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Untergrund analysieren
Vor der Ausführung, weil davon abhängt, welches Verfahren überhaupt hält.
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Markierungsplan erstellen
Auf Basis Ihrer Flächensituation und Ihrer Anforderungen an Aufteilung und Kennzeichnung.
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Bestehendes abtragen
Markierungen, die entfernt oder neu positioniert werden sollen, werden fachgerecht entfernt statt überstrichen.
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Ausführen
Von einzelnen Stellplatzkennzeichnungen auf dem Betriebsgelände bis zur vollständigen Neukennzeichnung eines Parkhauses.
Die Flächen, die wir am häufigsten markieren
Hallenboden und Parkfläche werden nach unterschiedlichen Regelwerken, mit unterschiedlichen Materialien und meist in unterschiedlichen Zeitfenstern markiert, weshalb sie hier getrennt stehen, auch wenn ein Standort beides braucht.
Kennzeichnung, die vorgeschrieben ist
Die Fluchtwegmarkierung ist der eine Teil eines Markierungskonzepts, über den nicht der Betrieb entscheidet, sondern das Bau- und Arbeitsstättenrecht des jeweiligen Landes.
Ein Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie, was in der Halle passieren muss, und wir melden uns mit einem Vorgehen, dem Spezialisten, der es ausführen würde, und einem Budget, mit dem Sie arbeiten können.