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Bodenmarkierung

Fluchtwegmarkierung

Im Brandfall entscheidet die Erkennbarkeit des Fluchtwegs darüber, ob Personen das Gebäude schnell und sicher verlassen. Fehlerhafte, veraltete oder fehlende Kennzeichnungen sind deshalb nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch eine Haftungsfrage.

Rot beschichteter Gehweg unter einem grünen Rettungszeichen an einer Fluchttür

Was ein Fluchtweg ist

Fluchtwege sind besonders gekennzeichnete Wege innerhalb eines Gebäudes, die im Notfall der eigenständigen Selbstrettung dienen. Sie führen über Flure, Treppenhäuser und Ausgänge direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. In Deutschland bildet §36 Absatz 1 der Musterbauordnung die rechtliche Grundlage, ergänzt um §35 Absatz 1 für Treppenhäuser, Notleitern und weitere vertikale Fluchtwege. Österreich und die Schweiz regeln dasselbe in eigenen Vorschriften.

In der Praxis dienen Fluchtwege gleichzeitig als Rettungswege. Sie werden also nicht nur zur Selbstrettung genutzt, sondern auch von Rettungskräften, um in das Gebäude vorzudringen und Personen zu bergen, was an die Freihaltung höhere Ansprüche stellt als an einen bloßen Ausgang.

Blau markierter Gehweg mit weißem Fußgängerpiktogramm auf einem Hallenboden

Was vorgeschrieben ist

Für Arbeitsstätten und gewerblich genutzte Gebäude ist eine deutlich sichtbare Fluchtwegkennzeichnung vorgeschrieben, und ein einfaches Schild mit der Aufschrift "Notausgang" genügt dafür nicht. Die Anforderungen an Gestaltung, Erkennbarkeit und Ausführung stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3.

Sofern keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, schreiben die aktuellen Fassungen langnachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen vor. Diese laden sich selbstständig durch UV- oder sichtbares Licht auf und bleiben damit auch bei Stromausfall erkennbar.

Fluchttüren und Treppenhäuser

Fluchttüren müssen jederzeit gut erkennbar und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein, und das Abschließen ist nicht erlaubt. Hinweisschilder müssen korrekt angebracht sein: Ein Pfeil nach oben bedeutet geradeaus auf derselben Ebene, ein Pfeil nach unten weist auf einen Stockwerkwechsel hin.

Für Fluchttreppen gelten je nach Gebäudeklasse unterschiedliche Anforderungen an die Materialien. In den Gebäudeklassen 1 und 2 bestehen keine besonderen Materialanforderungen, in den Klassen 3 bis 5 sind nicht brennbare Materialien und Beläge vorgeschrieben. Außenliegende Feuertreppen aus Stahl mit Gitterroststufen unterliegen gesonderten Regelungen und sind ausschließlich für den Notfall vorgesehen.

Was bei der Planung verbindlich ist

  • Aufzüge dürfen nicht Bestandteil des Fluchtwegs sein, da ihre Nutzung im Brandfall untersagt ist.
  • Fenster, die als Notausstieg dienen, müssen über stabile Fensterbänke verfügen.
  • Türen in Fluchtrichtung müssen nach außen zu öffnen sein.
  • Fluchtwege sind dauerhaft freizuhalten und entsprechend zu kennzeichnen.
  • In Parkhäusern verhindern Parkbügel oder vergleichbare Absperrungen, dass Fluchtwege zugestellt werden.
  • Zwei voneinander unabhängige Fluchtwege dürfen nicht denselben Flur nutzen.
  • Automatische Türen im Fluchtweg müssen sich im Notfall selbstständig öffnen und offen bleiben oder manuell leicht zu bedienen sein.
  • Notausstieg und Notausgang sind nicht gleichwertig: Ein Notausgang führt direkt nach außen oder in einen gesicherten Bereich, ein Notausstieg ergänzt ihn lediglich.

Warum langnachleuchtende Kennzeichnung

  • Orientierung bei Stromausfall

    Sie bleibt erkennbar, wenn genau das ausfällt, worauf sich eine elektrische Notleuchte stützt.

  • Aufladung ohne Stromversorgung

    Tageslicht oder künstliche Beleuchtung genügen, eine eigene Zuleitung ist nicht nötig.

  • Keine Wartungsintervalle

    Die regelmäßigen Prüfungen, die elektrische Notleuchten verlangen, entfallen.

  • Hilfe für Rettungskräfte

    Auch beim Vordringen ins Gebäude ist der Weg erkennbar, nicht nur beim Verlassen.

Umsetzung durch Rejuva

  1. Bestand aufnehmen

    Analyse der vorhandenen Kennzeichnung und ihrer Normkonformität.

  2. Veraltetes entfernen

    Fachgerechtes Abtragen überholter Markierungen und Zeichen.

  3. Neu kennzeichnen

    Normkonforme Anbringung auf Böden, Wänden und Türen nach ASR A1.3, ASR A2.3 und der Musterbauordnung.

  4. Dokumentieren

    Nach Abschluss steht eine vollständige und prüfbare Fluchtwegkennzeichnung für das Gebäude.

Die Flächen, die wir am häufigsten markieren

Hallenboden und Parkfläche werden nach unterschiedlichen Regelwerken, mit unterschiedlichen Materialien und meist in unterschiedlichen Zeitfenstern markiert, weshalb sie hier getrennt stehen, auch wenn ein Standort beides braucht.

Ein Projekt im Kopf?

Beschreiben Sie, was in der Halle passieren muss, und wir melden uns mit einem Vorgehen, dem Spezialisten, der es ausführen würde, und einem Budget, mit dem Sie arbeiten können.