Bodenmarkierung
Hallenmarkierungen
In Lagerhallen, Logistikzentren und Produktionsstätten treffen täglich Fahrzeuge und Fußgänger auf engem Raum aufeinander. Ohne klare Flächenkennzeichnung entstehen Unübersichtlichkeit, unnötige Wege und im schlimmsten Fall Unfälle.
Was eine Hallenmarkierung leistet
Hallenmarkierungen schaffen Struktur: Sie definieren Fahrspuren, Gehwege, Stellflächen und Gefahrenbereiche und ermöglichen damit einen Betriebsablauf, in dem sich niemand überlegen muss, wo er gehen darf. Rejuva analysiert Ihre Fläche, entwickelt ein passendes Markierungskonzept und setzt es normkonform um.
Drei Wirkungen, die sich messen lassen sollten
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Sicherheit
Klar abgegrenzte Bereiche für Fahrzeuge und Fußgänger senken das Unfallrisiko erheblich. Warnmarkierungen machen Gefahrenbereiche sofort erkennbar, Stellflächen für Paletten und Schwertransporter lassen sich eindeutig kennzeichnen, und nachleuchtende Markierungen geben auch bei Stromausfall Orientierung.
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Effizienz
Eindeutige Wegführungen und strukturierte Flächenaufteilungen verringern Suchaufwand und Fehlwege, und zwar bei jedem Weg, den jemand durch die Halle zurücklegt.
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Flächenoptimierung
Ein durchdachter Markierungsplan nutzt die verfügbare Hallenfläche aus. Stellflächen, Fahrspuren und Lagerzonen lassen sich so anlegen, dass keine Fläche ungenutzt bleibt.
Gesetzliche Anforderungen
Für Lager-, Produktions- und Logistikhallen gelten in Deutschland mehrere verbindliche Vorschriften, und für Österreich und die Schweiz gelten eigene, die wir für den jeweiligen Standort heranziehen. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt nach §3, dass Hallenmarkierungen farbig gekennzeichnet und dauerhaft erkennbar sind, mit weiteren Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme.
ASR A1.3 legt die Ausführungsdetails zur farbigen Markierung von Begrenzungen fest, darunter eine Mindestbreite von fünf Zentimetern für Bodenmarkierungsstreifen, wobei sich die Farbwahl nach dem Farbton des Untergrunds richtet. Ergänzend regeln ASR A1.5-1/2 die Fußböden und ASR A2.3 die Fluchtwege und Notausgänge.
Die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke enthalten eigene Vorgaben zu innerbetrieblichen Verkehrswegen, besonders die Unfallverhütungsvorschriften nach BGV A8 und das Merkblatt M11; für dunkle Böden empfiehlt die BGV Markierungsstreifen in Gelb oder Weiß mit einer Mindestbreite von zehn Zentimetern. Auf europäischer Ebene steht darüber die Richtlinie 92/58/EWG.
Breite und Maße
Die erforderliche Breite von Verkehrswegen richtet sich nach den eingesetzten Transportmitteln, der Breite der transportierten Güter und der Anzahl der täglich auf der Fläche beschäftigten Personen. Dazu kommen Rand- und bei Gegenverkehr Begegnungszuschläge. Als absolute Untergrenze für einen Verkehrsweg gelten 1,10 Meter.
Die allgemeinen Mindestwerte für die Wegbreite steigen mit der Personenzahl: 1,10 Meter bis 100 Personen, 1,65 Meter bis 250 Personen und 2,20 Meter bis 400 Personen. In der Praxis werden die Bodenstreifen häufig mindestens zehn Zentimeter breiter ausgeführt als das rechnerische Minimum, damit der Sicherheitsabstand auch dann noch stimmt, wenn nicht exakt in der Spur gefahren wird.
Unsere Vorgehensweise
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Untergrund analysieren
Beschaffenheit und mechanische Belastbarkeit entscheiden darüber, welches Markierungssystem überhaupt infrage kommt.
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Markierungsplan erstellen
Nach Ihren Anforderungen und den geltenden Normen, bevor irgendetwas auf den Boden kommt.
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Fläche vorbereiten
Bestehende Markierungen fachgerecht abtragen, reinigen und bei Bedarf den Untergrund instand setzen.
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Ausführen
Von einzelnen Verkehrswegmarkierungen in kleinen Lagerhallen bis zur vollständigen Neukennzeichnung großer Logistikzentren.
Die Flächen, die wir am häufigsten markieren
Hallenboden und Parkfläche werden nach unterschiedlichen Regelwerken, mit unterschiedlichen Materialien und meist in unterschiedlichen Zeitfenstern markiert, weshalb sie hier getrennt stehen, auch wenn ein Standort beides braucht.
Kennzeichnung, die vorgeschrieben ist
Die Fluchtwegmarkierung ist der eine Teil eines Markierungskonzepts, über den nicht der Betrieb entscheidet, sondern das Bau- und Arbeitsstättenrecht des jeweiligen Landes.
Ein Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie, was in der Halle passieren muss, und wir melden uns mit einem Vorgehen, dem Spezialisten, der es ausführen würde, und einem Budget, mit dem Sie arbeiten können.